Neuregelung der Restitution von NS-Raubkunst



Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Gesetz

Selbstkritik wirkt manchmal wie ein reinigender Regen. Die Mängel an der Beratenden Kommission zu NS-Raubkunst waren „systembedingt“ – das schrieb die Kommission zuletzt selbst. Die Früchte ihrer zwanzigjährigen Arbeit waren dementsprechend überschaubar. Dabei geht es bei der Restitution von durch die Nationalsozialisten gestohlenen Kunstwerken doch eigentlich nicht um Bürokratie, um Rechtsvorschriften oder Aktenvermerke. Zumindest sollte es das nicht. Und es geht auch nur selten um bedeutende Werke der Kunstgeschichte. Es geht vielmehr um Würde und um Identität. Kunst spielt für viele Familien in dem Blick auf ihre eigene Geschichte und Herkunft eine große Rolle. Es ist der Kern der Erinnerungskultur, dass Wunden, die vielleicht niemals gänzlich heilen, aber erträglicher gemacht werden können. Die Restitution von NS-Raubkunst in Deutschland wurde nun auf der Kulturministerkonferenz reformiert. Der Zentralrat der Juden und die Jewish Claims Conference haben in den Verhandlungen die jüdischen Interessen vertreten.

 

Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster, betrachtet das Ergebnis differenziert: „Die Neuregelung der Restitution von NS-Raubkunst auf ein paritätisches Schiedsgericht, auf die sich heute Bund und Länder geeinigt haben, ist erstmal eine gute Nachricht und ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem allgemein – und damit auch für private Fälle – bindenden Restitutionsgesetz. Ein solches gibt es bereits in anderen europäischen Ländern und sollte auch in Zukunft der Maßstab für die Bundesrepublik Deutschland sein. Am Ziel sind wir noch nicht. Aber ich erwarte durch die Neuregelung eine neue Dynamik für die Restitution von NS-Raubkunst. Bereits heute werden nun zumindest staatliche Stellen auf die Anrufung der Schiedsgerichtbarkeit mit einem Verwaltungsabkommen verpflichtet. Der Fall des Picasso Gemäldes Madame Soler aus der Gemäldesammlung Bayern wird vor die Schiedsgerichtsbarkeit kommen können und ein solcher Fall kann sich nicht wiederholen. Im Sinne einer fairen und gerechten Lösung wird in Zukunft der Richterpool mit internationalen Juristen und Historikern hälftig von der jüdischen Gemeinschaft und dem Staat benannt.“

 

Berlin, 9. Oktober 2024 / 7. Tischri 5785

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