Urteil des EUGH zu Biosiegeln bei religiösem Schlachten



Zum jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (C-497/17) erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland

Dr. Josef Schuster:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein Schlag ins Gesicht für die jüdische Gemeinschaft und zeugt von einer großen Unkenntnis über das religiöse Schlachten. Religiöse Schlachtung und ökologische Tierhaltung bzw. Produktion von Fleischerzeugnissen schließen sich keineswegs aus. Die Voraussetzungen für eine Biozertifizierung koscher geschächteten Fleischs hängt von artgerechter Tierhaltung und –transport sowie der Fütterung ab. Das Urteil impliziert, dass Tierschutz und größtmögliches Tierwohl bei konventioneller Schlachtung gegeben seien, bei religiöser Schlachtung jedoch nicht. Diese Argumentation entbehrt jeder Grundlage. Es gibt keine wissenschaftlichen Untersuchungen, die belegen, dass die Schechita schmerzhaft sei.“

 

Unter Schechita versteht man das Schlachten eines Tieres mittels einen scharfen Schnitts durch die Luft- und Speiseröhre sowie die Karotiden und die Jugularvenen mit Hilfe eines chirurgisch scharfen, schartenfreien Messers von angemessener Größe, der das Tier gleichzeitig betäubt und tötet. Der jüdische Schlachter, Shochet genannt, durchläuft eine mehrjährige Ausbildung, in der er gründliche Kenntnisse über die Anatomie, Pathologie und die jüdischen Gesetze zur Schlachtung erwirbt.  Der mit der Durchtrennung der Luft- und Speiseröhre sowie der Karotiden und Jugularvenen mittels eines einzigen Schnitts führen zu einem Kollaps des arteriellen Blutdrucks, der wiederum einen dramatischen Abfall der Hirndurchblutung und die Verminderung der Sauerstoffversorgung bewirkt. Das Tier verliert das Bewusstsein innerhalb weniger Sekunden und damit seine Schmerzempfindlichkeit. Die gängigen Betäubungsmethoden (Bolzenschuss- und Elektrobetäubung) hingegen können durchaus ein Leiden des Tieres verursachen, zumal die Fehlerquote beim Setzen des Bolzenschusses nicht zu vernachlässigen ist.

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