Urteil zur NPD ist verpasste Chance



Mit der Ablehnung eines NPD-Verbots durch das Bundesverfassungsgericht ist eine wichtige Chance vertan worden, wirksam gegen diese menschenverachtende Partei vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Die NPD kann derzeit mit Hilfe von Hunderttausenden Euro aus Steuergeldern ihre braune Ideologie verbreiten und in der rechten Szene wichtige logistische Unterstützung leisten.

Dennoch ist das Urteil für die NPD kein Erfolg. Stattdessen wurde ihr wahres Gesicht entlarvt. Das Bundesverfassungsgericht hat die Wesensverwandtschaft der NPD mit dem Nationalsozialismus sowie deren antisemitische Grundhaltung eindeutig bestätigt. Der von der NPD vertretene Volksbegriff verletze die Menschenwürde. Ihr Politikkonzept sei auf Ausgrenzung und Verächtlichmachung von gesellschaftlichen Gruppen gerichtet. Die NPD ist eine verfassungsfeindliche Partei.

Zu dem Urteil erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden, Dr. Josef Schuster: „Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat sich seit Jahren für ein Verbot der NPD eingesetzt. Daher enttäuscht uns das Urteil des Gerichts. Juden gehören ganz klar zum Feindbild der NPD. Für die jüdische Gemeinschaft und andere Minderheiten sowie all jene, die nicht in das Weltbild dieser Partei passen, wäre ein Verbot sehr wichtig und ermutigend gewesen. Zugleich hätte ein Verbot auch all jene zivilgesellschaftlichen Akteure gestärkt, die sich seit Jahren gegen die NPD engagieren. Das Gericht sieht bei der NPD keine Aussicht, künftig wieder politisch erfolgreicher und schlagkräftiger zu werden. Wir können nur hoffen, dass die Verfassungsrichter damit Recht behalten. Angesichts der Erfolge rechtspopulistischer Parteien stellt sich die Frage, wie weit es kommen muss, bis eine Partei verboten wird.“

Der Zentralrat der Juden in Deutschland appelliert an die Verantwortlichen in Bund und Ländern, im Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht nachzulassen. Auch alle rechtlichen Möglichkeiten, der NPD die öffentliche Finanzierung zu entziehen, müssen ausgeschöpft werden. Kommunen und Initiativen, die sich vor Ort gegen Rechtsextremisten stemmen, brauchen bessere und nachhaltigere Unterstützung. Ebenso müssen rechtsextreme Straftaten konsequenter und zügiger als bisher geahndet werden. Der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, dass Betroffene und die Freiheit des politischen Prozesses wirkungsvoll geschützt werden müssen, ist unbedingt Rechnung zu tragen. Gerade aufgrund des Urteils ergibt sich eine besondere Verantwortung in der Beobachtung von Parteien und Gruppierungen mit verfassungsfeindlicher Ausrichtung.

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