Zentralrat begrüßt Kabinettsbeschluss zur Antisemitismus-Definition



Der Zentralrat der Juden in Deutschland begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Bekämpfung des Antisemitismus zu verstärken. Wenn die international vereinbarte Definition von Antisemitismus künftig in den Schulen, in der Ausbildung im öffentlichen Dienst und in der Justiz berücksichtigt wird, ist damit ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Antisemitismus getan. Auch die Polizei erhält mit der Antisemitismus-Definition ein Werkzeug an die Hand, mit dem antisemitische Straftaten auch als solche effektiv eingestuft werden können.

Zum Kabinettsbeschluss erklärt der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Josef Schuster:

„Die Bundesregierung hat ein klares Zeichen gesetzt, dass Antisemitismus in Deutschland weder geduldet noch toleriert wird. Antisemitismus im Gewand vermeintlicher Israelkritik gilt es ebenso zu bekämpfen wie die alten Vorurteile gegenüber Juden. Daher begrüßen wir es sehr, dass die Bundesregierung der Empfehlung des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus gefolgt ist und die Definition in Bezug auf Israel erweitert hat. Nun sind sämtliche staatlichen Stellen am Zuge, die Definition wirksam anzuwenden. Es ist wünschenswert, dass auch der neu gewählte Bundestag sich mit einem Beschluss die Antisemitismus-Definition zu Eigen macht.“

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